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Bauvertrag – (5) Schritt für Schritt zur Wunschimmobilie 

Bauvertrag Hausbau – Schritt für Schritt zum Traumhaus

Die Kennenlernphase ist vorbei. Mit dem fünften Schritt geben Sie als Bauherrinnen und Bauherren den offiziellen Startschuss für Ihr Projekt „Traumhaus“.


Inhalt

Zu Beginn Ihrer Mission haben Sie potenzielle Baupartner kennengelernt, sich mit dem Fachberater Ihrer Wahl näher über die Architektur und Ausstattung Ihres Traumhauses unterhalten und diese dann in Einklang mit Ihrem verfügbaren Budget gebracht. Das Ergebnis hat Ihnen Ihr Kundenberater bei der Hauspräsentation vorgestellt, inkl. eines detaillierten Angebots. Entspricht der Hausentwurf Ihren Vorstellungen, folgt nun der Vertragsabschluss des Bauvertrags.

Vertragsunterschrift Bauvertrag Hausbau – Schritt für Schritt zur Wunschimmobilie

Bauvertrag

Der Bauvertrag regelt die Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien, in diesem Fall zwischen Bauherren und Haushersteller.

Vertragsgegenstand und Grundlagen des Vertrags

Gegenstand des Bauvertrags ist in der Regel der Bau eines Hauses, beispielsweise als Neubau, Anbau oder auch als Aufstockung.

Dem Vertrag liegen in der Regel folgende Dokumente zugrunde:

  • die Leistungszusammenstellung (Angebot)
  • die Bau- und Leistungsbeschreibung
  • ein Zahlungsplan, in dem die jeweilig fälligen Abschlagszahlungen festgelegt sind
  • Bauzeichnungen

Vergütung und Zahlung der Vergütung

Anhand des zugrundeliegenden Angebots und der Kostenberechnung durch den Haushersteller, hat der Kunde ein individuelles Angebot erhalten, in dem alle gewünschten Leistungen berücksichtigt sind und aus dem sich der Kaufpreis für das Haus errechnet.
Manche Arbeiten müssen jedoch nach Aufwand berechnet werden und fallen unter sogenannte Regiearbeiten, das können beispielsweise

  • Abbrucharbeiten,
  • Konstruktive Änderungen am Bestand,
  • Herstellen einer Baustellenzufahrt u.a.

sein. Sollte sich der Bauherr während der Bauphase für zusätzliche Arbeiten oder andere Ausführungen, sofern diese in dem jeweiligen Stadium noch möglich sind, entscheiden, kann dies ebenfalls zu Mehrkosten führen, die im Angebot nicht enthalten waren.

Die Vergütung erfolgt in der Regel in sieben Teilrechnungen, die im Zahlungsplan festgehalten sind. Nach Abschluss der einzelnen Bauphasen ist ein vorgeschriebener Prozentsatz der Bausumme zu begleichen.

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Bauzeit

Wenn man sich als Baufamilie für den Bau oder Umbau des neuen Zuhauses entschlossen hat, kann man es natürlich gar nicht erwarten, bis es endlich losgeht.
Doch die Vertragsunterschrift bedeutet noch nicht, dass die Bauarbeiten beginnen können, sondern lediglich, dass die Baueingabeplanung und die nachfolgende technische Planung erfolgen kann. Eventuell muss vorab vielleicht erst noch das Grundstück erschlossen oder die Baugenehmigung erteilt werden, was vor allem im städtischen Bereich manchmal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Andere Voraussetzungen, wie beispielsweise die Freigabe der Werkplanung, haben die Bauherren selbst in der Hand.

Wenn alles nach Plan verläuft, alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist, kann man sich vor allem im Holzbau über eine schnelle Bauphase und vergleichsweise frühen Einzug freuen.
Zu einer Verlängerung der Bauzeit kann es dennoch manchmal kommen. So zum Beispiel wenn sich Bauherren für andere oder zusätzliche Leistungen entscheiden, die vorher nicht vereinbart waren. Dies kann einen Mehraufwand bedeuten und damit auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn einzelne Gewerke an unabhängige Dienstleister vergeben wurden oder Bauherren manches in Eigenleistung erbringen möchten, kann dies den Bauprozess verzögern.

Abnahme und Gewährleistung

Ist das neue Traumhaus fertig und die vereinbarten Leistungen abgeschlossen, kommt der Tag der Abnahme und die neuen Eigentümer können sich auf die offizielle Schlüsselübergabe freuen.

Bauvertrag und nun?

Der Vertrag ist unterzeichnet und wie geht es weiter?
Nun muss die gesamte Konstruktion und Technik zu Papier gebracht und Ihre Hauswünsche im Detail festgelegt werden.

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